Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen
der Schmitz Gerüstbau GmbH, Am Ziegelbruch. 6 in 53909 Zülpich; Geschäftsführer: Klaus Schmitz, eingetragen beim AG Bonn HRB 15979; UStId: DE 25 850 905 1
Tel. +49 (2252) 830508 Fax +49 (2252) 830763; E-Mail: info@schmitz-geruestbau.de
1. Vertragsabschluss
1.1 Für unser Angebot gelten ergänzend, soweit nicht anders vereinbart, die entsprechenden
Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B+C sowie die Richtlinien für Vergabe und Abrechnung bei
Gerüstbauarbeiten, beschrieben in der DIN 18451, mit Ausnahme der in Punkt 1.2. dieser AGB näher bezeichneten und hiervon abweichenden
Regelungen der für das Gerüstbaugewerbe geltenden DIN Bestimmungen. Ferner gelten, die technischen Vorschriften sowie die
Unfallverhütungsvorschriften, jeweils in der aktuell gültigen Fassung, als Vertragsgrundlage. Der Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers, sowie Bedingungen aus Ausschreibungen des AG, deren Inhalt im Widerspruch zum Inhalt unserer AGB steht, widersprechen wir
ausdrücklich. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
1.2 Die DIN 18451 ist Vertragsgrundlage.
DIN 18451 Punkt 3.7.2. Sofern während der Gebrauchsüberlassung Veränderungen an diesem Zustand auftreten, hat der AN den vertragsmäßigen
Zustand auf schriftliche Aufforderung - in N o t f ä l l e n auch fernmündlich - durch den AG wieder herzustellen.
DIN 18451 Punkt 3.7.3 Soweit die Wiederherstellung nicht aus Gründen, die der AN zu vertreten hat oder infolge natürlichen Verschleißes erfolgt,
hat der AG die gesamten Kosten und Mehraufwände zu übernehmen.
1.3 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Das gilt auch für solche Angebote, mit denen wir uns an Ausschreibungen aller Art beteiligen. Alle Verträge
werden für uns erst mit unserer Auftragsbestätigung verbindlich. Sämtliche Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum.
1.4 Für den Inhalt des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung endgültig maßgebend.
2. Rückgabepflicht/ Sauberkeit der Gerüste
Der AG hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchsüberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein
zurückzugeben. Ist das Gerüst zum vorgegebenen Abbautermin nicht besenrein, sind wir berechtigt den Abbau abzulehnen oder eine
kostenpflichtige Reinigung durchzuführen. Im Interesse des AG wird die Anwesenheit des AG oder eines Vertreters des AG zum Abbautermin
empfohlen. Der AG steht für alle, während der Gebrauchsüberlassung, eingetretenen Schäden und Verluste an Gerüstmaterial, ohne Rücksicht auf
ein Verschulden ein. Es sei denn, er weist
nach, dass wir selbst die Schäden oder Verluste zu vertreten haben oder natürlicher Verschleiß, bei vertraglicher Nutzung, Ursache war.
3. Freigabe von Gerüsten/ Freimeldungsfristen
3.1 Die Freigabe von Gerüsten aller Art muss, um eine sinnvolle Planung zu ermöglichen, mindestens drei Werktage vor Wunschabbautermin, schriftlich
vorliegen.
3.2 Kann aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, das Gerüst nicht nach Ablauf der Freimeldefrist oder zum frei gemeldeten Termin abgebaut werden,
trägt der AG die An- und Abfahrtskosten eines Einsatzes.
4. Standgeld
4.1 Sofern nichts anderes Vereinbart, beziehen sich die Vorhaltekosten auf eine Standzeit Incl. Grundvorhaltezeit von bis zu 12
Kalenderwochen. Längere Standzeiten sind Vorab anzugeben und werden im Angebot festgehalten. Bei Standzeiten über 12 KW
berechnen wir einen Aufschlag von 50% auf die Vorhaltepositionen. Die Standzeitvorgabe des AG wird im Angebot festgehalten.
5. Schäden an einzurüstenden Sachen
5.1 Wir haften nur für Schäden, an eingerüsteten Flächen oder in unmittelbarer Nähe, wenn uns grobe Fahrlässigkeit bei der Entstehung der Schäden zur
Last fällt.
5.2 Für Schäden an eingerüsteten Flächen oder in unmittelbarer Nähe, die witterungsbedingt oder durch unbefugte Personen entstehen haftet allein der
AG.
5.3 Für offensichtliche Schäden aller Art die nicht innerhalb von 2 Werktagen bei uns angezeigt werden ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen.
6. Höhere Gewalt und sonstige Vertragsbedingungen
6.1 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles der Vertragsleistung ganz oder teilweise zurückzutreten.
6.2 Den Mitarbeitern der Schmitz Gerüstbau GmbH muss zu den vereinbarten oder üblichen
Arbeitszeiten freier Zugang zum Leistungsort gewährleistet werden. Wartezeiten, vergebliche Anfahrten usw. sind nicht Bestandteil der vereinbarten
Preise und werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet.
6.2 Das gleiche gilt für etwaige erforderliche Räumungsarbeiten zur Vorbereitung der eigentlich beauftragten Arbeiten.
6.3 Schutz- und Fanggerüste, sowie eventuell erforderliche Rüstungen auf und in Dächern für z.B. Erker, Schornsteine, Rückseiten von Giebeln etc. sind
nur dann im Preis enthalten, wenn sie gesondert aufgeführt sind.
6.4 Gerüste dürfen nur für die im Angebot bzw. Auftrag festgelegten Zwecke benutzt werden. Bauliche Veränderungen am Material, an den
Verankerungen oder das Anbringen von Schutznetzen etc. dürfen nur durch uns vorgenommen werden.
6.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die auf dem Gerüst arbeitenden Handwerker, über die Art und den Umfang des Gerüstes zu informieren und die
Gerüste entsprechend den aktuellen Unfallverhütungsvorschriften für Bauarbeiten zu nutzen oder nutzen zu lassen.
6.6 Die Genehmigungen zur Sondernutzung öffentlichen Grundes werden von uns im Auftrag und auf Kosten des Auftraggebers eingeholt. Die
Genehmigung zu Nutzung fremder Grundstücke und Gebäude sind vom Auftraggeber vor Aufstellung des Gerüstes einzuholen. Mögliche Gebühren
trägt der Auftraggeber.
6.7 Auch wenn durch uns eine Beleuchtung und Absicherung des Gerüstes erfolgt, verbleibt die Verkehrssicherheitspflicht beim Auftraggeber.
7. Zahlungsbedingungen/ Zahlungsverzug
7.1 Sowohl unsere Abschlagszahlungen als auch Schlussrechnungen sind, ohne Abzug, nach den schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen, fällig.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Zinssätze für Überziehungskredite seiner
Hausbank zu berechnen, zumindest aber Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank.
7.3 Nach Ablauf unseres Zahlungszieles wird nach angemessener Frist das Gerüst kostenpflichtig gesperrt. Nach fruchtlosem Ablauf
dieser Sperrfrist von 10 Tagen wird das Gerüst kostenpflichtig abgebaut. Alle Kosten und Folgekosten gehen zu Lasten des Schuldners.
7.4 Bei Erreichen eines Limits von offen stehenden Zahlungen, sind wir berechtigt bis zum vollständigen Ausgleich der Schuld die Arbeit einzustellen, den
Vertrag zu kündigen oder kommende Aufträge nur gegen Vorkasse auszuführen.
8. Gerichtsstand, Allgemeine Bestimmungen
Gerichtsstand ist Euskirchen. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein,
verlieren die übrigen Bestimmungen nicht ihre Gültigkeit.
Stand 08.04.2024