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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen (AGB)

 

Schmitz Gerüstbau GmbH                                                                                        AG Bonn HRB 15979 | USt-IdNr.: DE 25 850 905 1
Am Ziegelbruch 6, 53909 Zülpich                                                                             Geschäftsführer: Klaus Schmitz
Tel.: +49 (2252) 830508                                                             
E-Mail: info@schmitz-geruestbau.de

 

1. Vertragsabschluss

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum.
1.2 Für die Vertragsdurchführung gelten die DIN 18451, die VOB Teil B und C (sofern ausdrücklich vereinbart), die Unfallverhütungsvorschriften sowie alle relevanten technischen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung.
1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
1.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

2. Rückgabepflicht und Sauberkeit der Gerüste

 

2.1 Der Auftraggeber (AG) hat das Gerüst nach Beendigung der Nutzung vollständig, unbeschädigt und besenrein zurückzugeben.
2.2 Schäden oder Verluste, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des AG entstehen, trägt der AG. Normaler Verschleiß ist hiervon ausgenommen.
2.3 Die Abrechnung beschädigter oder fehlender Gerüstteile erfolgt nach dem aktuellen Listenpreis des Herstellers.
2.4 Ist das Gerüst nicht besenrein, können wir den Abbau verweigern oder zusätzliche An- und Abfahrtskosten sowie Reinigungskosten berechnen.

 

3. Freigabe von Gerüsten / Freimeldung

 

3.1 Die Freigabe des Gerüsts muss mindestens drei Werktage vor dem gewünschten Abbautermin schriftlich erfolgen.
3.2 Verzögerungen, die der AG zu vertreten hat, führen zu zusätzlichen An- und Abfahrtskosten.
3.3 Die Ausführungsfristen gemäß § 5 Abs. 2 VOB/B sind für den Abbau gesondert zu vereinbaren. Der Abbau erfolgt zeitnah.

 

4. Schäden an eingerüsteten Flächen

 

4.1 Wir haften für Schäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
4.2 Schäden, die durch Dritte, Witterung oder natürliche Abnutzung entstehen, gehen zu Lasten des AG.
4.3 Schäden sind uns innerhalb von zwei Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu melden, andernfalls entfällt die Ersatzpflicht.
4.4 Für das provisorische Verschließen von Verankerungslöchern mit Kunststoffkappen übernehmen wir keine Haftung. Diese sind fachgerecht durch den Fassadenbauer zu ersetzen.

 

5. Höhere Gewalt und sonstige Pflichten

 

5.1 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.2 Der Zugang zum Leistungsort für unsere Mitarbeiter muss gewährleistet sein. Wartezeiten, Anfahrten und sonstige Verzögerungen werden gesondert berechnet.
5.3 Schutz- und Fanggerüste sowie Zusatzrüstungen sind nur im Preis enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
5.4 Gerüste dürfen nur für den vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden; Veränderungen dürfen nur von uns vorgenommen werden.
5.5 Der AG ist verpflichtet, auf dem Gerüst tätige Personen über dessen Nutzung und Besonderheiten zu informieren.
5.6 Genehmigungen für die Sondernutzung öffentlichen oder fremden Grundes sind rechtzeitig vom AG einzuholen; Gebühren trägt der AG.
5.7 Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim AG, auch wenn Beleuchtung oder Absicherung durch uns erfolgt.

 

6. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

 

6.1 Rechnungen sind ohne Abzug gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.
6.2 Bei Zahlungsverzug beträgt der Verzugszins für Verbraucher 5 % über dem Basiszinssatz, für Unternehmer 8 % über dem Basiszinssatz.
6.3 Gerüste können erst nach Ausgleich der ersten Abschlagsrechnung abgebaut werden.
6.4 Bei offenen Forderungen sind wir berechtigt, Leistungen einzustellen oder neue Aufträge nur gegen Vorkasse auszuführen.

 

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand Euskirchen. Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Stand 08.04.2024